KATASTERVERMESSUNG
Unsere Katastervermessung sichert rechtlich genaue Grundstücksgrenzen und klare Eigentumsverhältnisse. Ob Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung oder Zerlegungsvermessung (Teilung) — wir schaffen die Basis für Ihre Bauprojekte. Vertrauen Sie auf unsere Präzision!
Bei einer Baulandumlegung werden Grundstücke neu geordnet, um eine
effiziente Nutzung zu ermöglichen. Ziel ist es, Flächen so zu
gestalten, dass sie für Bebauung oder landwirtschaftliche Zwecke
optimal geeignet sind. Dabei werden Grundstücksgrenzen angepasst,
Eigentumsverhältnisse berücksichtigt und Ausgleichsflächen
geschaffen. Dieses Verfahren wird oft bei der Erschließung neuer
Baugebiete angewandt.
Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage Ihres Gebäudes
nach Fertigstellung und ist gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz (HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie
gewährleistet die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert
Ihr Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche weitere
Anwendungen, wie Bebauungspläne oder Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt die Einmessung zuverlässig und
sorgt für die reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige
Amt für Bodenmanagement.
Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende Wirkung, bietet
aber eine schnelle und kostengünstige Orientierung zur Lage der
Grundstücksgrenzen. Dabei wird der Verlauf der Grenze anhand der
Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie Holzpflöcke,
Farbmarkierungen oder ähnliches angezeigt. Sie eignet sich
besonders zur Vorbereitung von Bauvorhaben entlang der Grenze,
etwa für Zäune, Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung
erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen Charakter und wird
nicht ins Liegenschaftskataster übernommen.
Grenzfeststellung: Die Grenzfeststellung ist ein rechtlich
verbindliches Verfahren zur Klärung des genauen Verlaufs von
Grundstücksgrenzen. Dabei werden bestehende Grenzmarken überprüft,
verlorene oder zerstörte Markierungen wiederhergestellt und in
Übereinstimmung mit dem Kataster dokumentiert. Das Ergebnis wird
allen Beteiligten in Form eines amtlichen Bescheids mitgeteilt.
Dieses Verfahren bietet Rechtssicherheit bei Neubauprojekten,
Grundstücksverkäufen oder bei Streitigkeiten über den
Grenzverlauf.
Die Straßenschlussvermessung ist eine hoheitliche
Vermessungsaufgabe, die nach der Fertigstellung von
Verkehrsanlagen wie Straßen, Radwegen oder Kreiseln durchgeführt
wird. Dabei werden Grenzpunkte und verwendete Flächen exakt neu
vermessen, um das Kataster und Grundbuch zu aktualisieren. Häufig
entstehen dabei Restflächen, sogenannte Arrondierungsflächen, die
nach Abschluss der Arbeiten von Anliegern erworben werden können.
Grundstückseigentümer haben bei Vermessungsterminen die
Möglichkeit, sich zu Grenzverläufen zu äußern, um eventuelle
Anpassungen vorzunehmen. Dieses Verfahren schafft klare
Verhältnisse für alle Beteiligten.
Für die wirksame Teilung eines Grundstücks im Grundbuch ist gemäß
§7 Hessische Bauordnung (HBO) eine Genehmigung durch die
Bauaufsichtsbehörde oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
erforderlich. Diese dokumentiert, dass die geplante Teilung den
rechtlichen Vorgaben entspricht. Als Öffentlich bestelltes
Vermessungsbüro unterstützen wir Sie bei der Erstellung der
notwendigen Unterlagen, einschließlich Flurkarten und Anträgen.
Unsere Leistungen:
– Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Auststellung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
– Beratung zu den rechtlichen Anforderungen und Prozessen
– Anfertigung der benötigten Flurkarten mit präziser Eintragung der Teilungsgrenzen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Liegenschaftskataster. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung!
Unsere Leistungen:
– Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Auststellung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
– Beratung zu den rechtlichen Anforderungen und Prozessen
– Anfertigung der benötigten Flurkarten mit präziser Eintragung der Teilungsgrenzen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Liegenschaftskataster. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung!
Wir bieten Zerlegungsvermessungen zur Aufteilung von Flurstücken
an – beispielsweise bei Grundstücksverkäufen, Nachlassregelungen
oder zur Schaffung neuer Baugrundstücke. Bei der Zerlegung legen
wir die neuen Grenzpunkte vor Ort fest, markieren diese auf Wunsch
(Abmarkung) und berechnen Flächen sowie die neuen
Flurstücksnummern. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen
(Vermessungsrisse, Niederschriften, Flurkarten), reichen diese zur
Übernahme in das Liegenschaftskataster ein und stimmen uns mit dem
zuständigen Amt für Bodenmanagement ab. Die Zerlegungsvermessung
ist der katasterrechtliche Schritt und geht der grundbuchlichen
Teilung voraus – die eigentliche Teilung erfolgt anschließend
durch die Eintragung im Grundbuch (Notar/Grundbuchamt). Auf Wunsch
unterstützen wir Sie außerdem bei der Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen; die Leistung wird von öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt. Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche
Kostenschätzung und Beratung.