HAUSBAU
Auch beim Hausbau sind wir von Anfang bis Ende unterstützend an Ihrer Seite. Wir, das Vermessungsbüro Hofmann liefern eine Baubegleitung ab dem Ersten Spatenstich. Und wo Sie diesen ansetzen müssen, ermitteln wir für Sie. Wir bieten Ihnen das komplette Vermessungspaket für Ihr Bauvorhaben.
Ein Liegenschaftsplan ist ein Bestandteil des Bauantrags und unverzichtbar für
die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Er basiert auf den aktuellen Daten des
Liegenschaftskatasters und enthält Informationen über Grundstücksgrenzen,
Abstandsflächen, Höhenangaben und die geplante Bebauung. Der Liegenschaftsplan
dient der Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften, wie Abstandsflächen
oder der Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ). Mit einem Maßstab von
1:500 ermöglicht er eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens und seiner
Umgebung. Unser Vermessungsbüro Hofmann erstellt Ihren Liegenschaftsplan gemäß
§69 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Die Absteckung der Baugrube definiert die Position Ihres Gebäudes auf dem
Grundstück und dient als Grundlage für das Ausheben der Baugrube oder dem
Abtrag von Mutterboden. Hierbei werden die geplanten Gebäudeecken gemäß der
Bauplanung mit Holzpflöcken markiert. Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt
festgelegt, damit das Tiefbauunternehmen die exakte Baugrubentiefe ausheben
kann. Nach Abschluss der Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung zur präzisen
Übertragung der Bauplanung für den Hochbau. Eine sorgfältige Absteckung vermeidet
unnötige Zusatzkosten, die durch ungenaue oder fehlende Absteckung entstehen
können.
Nach der Absteckung der Baugrube und den vorbereitenden Erdarbeiten erfolgt die
Feinabsteckung, bei der die exakten Gebäudekanten gemäß genehmigter Bauplanung
abgesteckt werden. In der Regel dient ein Schnurgerüst, das vom Bauherrn gestellt
wird, als Basis. Wir übertragen millimetergenau die Positionen der
Gebäudeaußenkanten auf das Gerüst. Alternativ können auch Eisenrohre oder Kegel
als Markierungen genutzt werden. Die Absteckungsbescheinigung dokumentiert
offiziell, dass das Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen in der
Örtlichkeit übertragen wurde. Diese wird von einem Prüfingenieur für
Vermessungswesen ausgestellt und muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der
Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie bietet Bauherren rechtliche
Sicherheit und gewährleistet, dass das Projekt in der geplanten Lage und Höhe
realisiert wird. Unsere Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben
exakt den Vorgaben entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage Ihres Gebäudes nach
Fertigstellung und ist gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz (HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet die
Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert Ihr Grundeigentum und bildet die
Grundlage für zahlreiche weitere Anwendungen, wie Bebauungspläne oder Grundstücksteilungen.
Unser Vermessungsbüro übernimmt die Einmessung zuverlässig und sorgt für die
reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige Amt für Bodenmanagement.
Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende Wirkung, bietet aber eine
schnelle und kostengünstige Orientierung zur Lage der Grundstücksgrenzen. Dabei
wird der Verlauf der Grenze anhand der Katasterunterlagen vor Ort durch
Markierungen wie Holzpflöcke, Farbmarkierungen oder ähnliches angezeigt. Sie
eignet sich besonders zur Vorbereitung von Bauvorhaben entlang der Grenze, etwa
für Zäune, Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung erfolgt, hat die
Grenzanzeige rein informativen Charakter und wird nicht ins Liegenschaftskataster
übernommen.